AKTUELLER HINWEIS

Wir bitten um Verständnis, dass es aufgrund stark gestiegener Fallzahlen derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten - insgesamt oder bei einzelnen Verfahrensschritten - kommen kann. Sobald der Schlichtungsantrag geprüft bzw. der Schlichtungsvorschlag erstellt wurde, werden wir Sie informieren.

Vorsicht bei drohender Verjährung

Schlichtungsanträge können zwar unter bestimmten Voraussetzungen die Verjährung hemmen. Hier ist aber gerade für rechtliche Laien Vorsicht geboten (mehr hier) und eine rechtliche Beratung kann sinnvoll sein. Diese dürfen wir nicht anbieten. 

Wenn Sie dennoch einen Antrag stellen, bei dem es sich um ein zeitkritisches, insbesondere verjährungsrelevantes, Problem handelt, regen wir an, uns gerne vorab telefonisch kontaktieren. 

Hierfür steht Ihnen zwischen dem 22. und 31. Dezember zu den nachfolgenden Zeiten die Nummer 07851 7957925 zur Verfügung:
22.12.: 14-16 Uhr; 23.12.: 10-12 Uhr; 29.12.: 14-16 Uhr; 30.12.: 10-12 Uhr; 31.12.: 10-12 Uhr

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Streitfall

Als neutrale Schlichtungsstelle helfen wir Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen.

Wir werden immer dann aktiv, wenn ein erster Versuch einer direkten Einigung zwischen beiden Seiten erfolglos war.

Mehr erfahren

Was ist eigentlich Schlichtung?

Schlichtung ist nicht einfach ein Kompromiss, sondern bietet viele Vorteile so wie die neutrale rechtlichen Bewertung eines Falles.

Beispiele

Sie möchten einen Schlichtungsantrag stellen?

Wenn Sie einen Antrag bei uns einreichen möchten, sind Sie hier an der richtigen Stelle. Einfach hier klicken!

Fall einreichen