Vorsicht bei drohender Verjährung
Schlichtungsanträge können zwar unter bestimmten Voraussetzungen die Verjährung hemmen. Hier ist aber gerade für rechtliche Laien Vorsicht geboten (mehr hier) und eine rechtliche Beratung kann sinnvoll sein. Diese dürfen wir nicht anbieten.
Wenn Sie dennoch einen Antrag stellen, bei dem es sich um ein zeitkritisches, insbesondere verjährungsrelevantes, Problem handelt, regen wir an, uns gerne vorab telefonisch kontaktieren.
Hierfür steht Ihnen zwischen dem 22. und 31. Dezember zu den nachfolgenden Zeiten die Nummer 07851 7957925 zur Verfügung:
22.12.: 14-16 Uhr; 23.12.: 10-12 Uhr; 29.12.: 14-16 Uhr; 30.12.: 10-12 Uhr; 31.12.: 10-12 Uhr
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Streitfall
Als neutrale Schlichtungsstelle helfen wir Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen.
Wir werden immer dann aktiv, wenn ein erster Versuch einer direkten Einigung zwischen beiden Seiten erfolglos war.


Sie möchten einen Schlichtungsantrag stellen?
Wenn Sie einen Antrag bei uns einreichen möchten, sind Sie hier an der richtigen Stelle. Einfach hier klicken!